Zu geringe DSL-Bandbreite ist Kündigungsgrund
Das Amtsgericht Fürth hat jetzt mit einem Urteil festgelegt, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht hat, wenn der Provider die versprochene Bandbreite nicht bereitstellen kann. Mehr dazu im Artikel bei winfuture
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By Gast - Posted on Juni 28th, 2010
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